Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Hinweise
Die aufgeführten Angebote der privaten ambulanten Pflege Vedanta-Care Kraus-Meyer ersetzen nicht den Besuch bei Ihrem behandelnden Arzt oder Psychiater und
beinhalten keine ärztlichen Diagnosestellung, Heilversprechen oder Erfolgsgarantien. Jedoch erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Therapeuten eine professionelle Begleitung
und Beratung positiv unterstützend zu schulmedizinischen Therapien. Ergänzend angewandt werden können zusätzliche Dienstleistungen aus dem naturheilkundlichen
Bereich mit dem Ziel, zu einem tieferen Gesundheitsverständnis beizutragen.
Dienstleistungsumfang
Der Umfang der Dienstleistungen wird mittels einer Bedarfsabklärung ermittelt und schriftlich festgehalten. Die vereinbarten Dienstleistungen beruhen auf der freiwilligen
Zusammenarbeit des Klienten mit Vedanta-Care Kraus-Meyer, und werden nach bestem Wissen und unter Anwendung professionellen Fachwissens sorgfältig zu den
vereinbarten Konsultationsterminen wahrgenommen und umgesetzt.
Fahrtkosten und Einsatzgebiet
Für die ambulante Begleitung und Konsultation bei Ihnen zu Hause werden im Rahmen der psychiatrischen Pflege keine zusätzlichen Fahrtkosten erhoben.
Vedanta-Care Kraus-Meyer ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen, St. Gallen und Zürich einsatzbereit.
Eine ambulante Durchführung weitere Dienstleistungen (z. B. Massage oder naturheilkundliche Anwendungen) die nicht mit den Krankenkassen verrechnet werden können,
sind in allen Kantonen möglich. Naturheilkundliche Zusatzanwendungen (Zusatzversicherung für Komplementärmedizin) Informieren Sie sich hierzu auch unter der
Homepage: www.vedanta-healing.ch.
Terminverhinderung
Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie diesen bitte rechtzeitig innerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn ab, und terminieren Sie auf
einen späteren Zeitpunkt einen neuen Termin.
Bei sich wiederholenden kurzfristigen Absagen wird das Behandlungsinteresse als beendet erachtet und es erfolgt eine Vertragsbeendigung.
Abrechnung mit der Krankenkasse
Die Finanzierung der ambulanten psychiatrischen (und somatischen) Pflegedienstleistungen erfolgen gemäss der Pflegefinanzierung nach Art. 7 des
Krankenversicherungsgesetz (KVG)
und sind von Bund und Kantonen geregelt. Hier gelten die gleichen Konditionen wie bei der Spitex.
Die Begleichung der Kosten für die private ambulante psychiatrische Pflege erfolgt durch die Krankenkasse, den Klienten (minimaler Eigenanteil von 10%) und die
Gemeinde.
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung (Hausarzt oder Therapeut).
Für die Rückvergütung naturheilkundlicher Zusatzleistungen und Anwendungen benötigt es eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin bei Ihrer Krankenkasse.
Bitte informieren Sie sich vor der Therapie bei ihrer Krankenkasse.
Die ausgestellten Rechnungen / Quittungen für naturheilkundliche Zusatzleistungen können Sie zur Rückvergütung bei Ihrer Krankenkasse einsenden und geltend machen.
Die abschliessende Rückvergütung (bei entsprechender Zusatzversicherung) obliegt jedoch in der Verantwortung des Kunden und nicht bei der Naturheilpraxis Vedanta –
Healing.
Wohnungsschlüssel
Bei Bedarf und auf eigenen Wunsch des Kunden kann ein Haus- bzw. Wohnungsschlüssel zur Nutzung an Vedanta-Care Kraus-Meyer ausgehändigt werden. Die
Schlüsselübergabe wird von beiden Parteien schriftlich quittiert. Vedanta-Care Kraus-Meyer ist für die sorgfältige und sichere Aufbewahrung der Schlüssel verantwortlich.
Die Nutzung der Schlüssel erfolgt nur zum Wohle des Klienten.
Datenschutz und Schweigeplicht
Vedanta-Care Kraus-Meyer verpflichtet sich, aufgrund kantonaler Bestimmungen, zur Aufzeichnung persönlicher Klientendaten (wie z. B. Adresse, Anamnese, Verlauf, etc.).
Diese Aufzeichnungen werden mit äusserster Sorgfaltsplicht behandelt und unterliegen den allgemein gültigen rechtlichen Datenschutzbestimmungen und der
Schweigepflicht. Dokumentierte Inhalte werden weder mündlich noch schriftlich, ohne explizite (schriftliche) Zustimmung und Genehmigung des Klienten zu einer
Schweigepflichtsentbindung, an unbeteiligte Dritte weiter gegeben.
Innerhalb der Zusammenarbeit eines vorab definierten interdisziplinären Teams (Spitäler, Hausärzte, Therapeuten, etc.) besteht keine Schweigepflicht, alle Beteiligten sind
regelmässig mündlich und oder schriftlich auf dem neusten Stand zu halten, der Klient ist damit einverstanden.
Sollten Hinweise auf Verbrechen, oder ansteckende (kantonal meldepflichtige) Krankheiten bemerkt werden, behält sich Vedanta-Care Kraus-Meyer vor, auch ohne
Schweigepflichtsentbindung nach vorausgegangener Aufklärung, Hilfestellung und dem Hinweis über Informationsweitergabe, entsprechende Institutionen (kantonales
Gesundheitsamt, Veterinäramt, Kantonsapotheker, Kantonsarzt, Polizei, etc.) zu instruieren.
Vedanta-Care Kraus-Meyer verweist darauf, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann, und ein
lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte somit nicht gewährt wird. Eine Vertraulichkeit im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen wird nur unter der
vorstehenden Einschränkung gewährleistet. Der Nutzung von allen veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter
Werbung wird widersprochen. Wir behalten uns vor, rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, einzuleiten.
Haftung
Vedanta-Care Kraus-Meyer haftet für Schäden am Wohnungsmobiliar, die vorsätzlich oder grobfahrlässig durch Vedanta-Care Kraus-Meyer Angestellte verursacht worden
sind und nicht auf altersbedingte Materialermüdung bzw. Abnutzung zurückzuführen sind. Der Umfang der Haftung bemisst sich nach dem Zeitwert des beschädigten
Gegenstandes. Jegliche weitere Haftung, beispielsweise für körperliche Schäden bedingt durch Unfälle im öffentlichen oder privaten Bereich, die nicht durch Vedanta-Care
Kraus-Meyer verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.
Kündigung
Ordentliche Kündigungsfrist
Die Leistungsvereinbarung kann jederzeit einseitig unter Einhaltung einer Frist von mindestens 5 Tagen schriftlich der Geschäftsleitung von Vedanta-Care Kraus-Meyer
gegenüber gekündigt werden. Massgebend ist die Postaufgabe oder die Übergabe der schriftlichen Kündigung an eine Angestellte von Vedanta-Care Kraus-Meyer. Mit dem
vereinbarten Ende des Einsatzes wird die Leistungsvereinbarung automatisch aufgelöst.
Sofortige Auflösung der Leistungsvereinbarung
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit einer sofortigen Auflösung der Leistungsvereinbarung:
1. bei Nichtbezahlen der Rechnungen nach bzw. trotz erfolgter 3. Mahnung
2. bei unsachgemässer fachlicher Einmischung der Angehörigen oder anderer Bezugspersonen des Kunden in die Dienstleistungsabwicklung
3. bei Auftreten von Verhältnissen seitens des Klienten, welche die Erbringung von Dienstleistungen aus Sicht von Vedanta-Care Kraus-Meyer unzumutbar machen.
Weitere Beendigungsgründe
Die Leistungsvereinbarung pausiert ohne Kündigung, wenn der Kunde in eine stationäre Pflegeinstitution eintritt, sie endet wenn der Klient verstirbt.
Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Gerichtspräsidium & die Bezirksgerichtskanzlei 8200 Schaffhausen.
Mo. - Sa. 7:00 - 20:00
Sonntag im Notfall
Postfach 133
8201 Schaffhausen
076 - 346 92 26
info@vedanta-care.ch